Loipenregeln

Nicht nur im Straßenverkehr oder auf den Alpin-Skipisten müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, sondern genauso auf den Skilanglauf-Loipen.

1. Rücksichtnahme auf die Anderen

Jeder Langläufer muß sich so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Signalisation und Laufrichtung

Markierungen und Signale sind zu beachten; auf Loipen ist in der angegebenen Richtung zu Laufen.

3. Wahl der Spur

Auf Doppel und Mehrfachspuren muß in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen mässen in der rechten Spur hintereinander laufen.

4. Überholen

Überholt werden darf rechts oder links in einer freien Spur oder außerhalb der Spuren. Der vordere Läufer braucht die Spur nicht freizugeben. Er sollte aber ausweichen, wenn er glaubt, das gefahrlos tun zu können. - Sportliche Langläufer kennen die Wettkampfregel, nach der langsamere Läufer auf Zuruf dem überholenden die Spur freizugeben hat. Im Gegensatz dazu kann beim allgemeinen Skilanglauf der langsamere Langläufer nicht gezwungen werden, aus der Spur zu treten. Er sollte dennoch dem Schnelleren das überholen ermöglichen.

5. Gegenverkehr

Bei Begegnung hat jeder nach rechts auszuweichen. Der aufsteigende hat dem abfahrenden Langläufer die Spur freizugeben. Der aufsteigende Langläufer ist langsamer und kann daher leichter aus der Spur treten als der oft mit hoher Geschwindigkeit in der Loipe Abfahrende.

6. Stockführung

Bei überholen, überholtwerden und bei der Begegnung sind die Stöcke eng am Körper zu führen.

7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse

Jeder Langläufer muß, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muß einen genügenden Sicherheitsabstand zum Vorderen Läufer einhalten. Notfalls muß er sich fallenlassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

8. Freihalten der Loipe

Wer stehen bleibt tritt aus der Spur. Ein gestürzter Langläufer hat die Spur möglichst rasch freizumachen.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Telefon Bergrettung: 140

10. Ausweispflicht:

Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob Verantwortlicher oder nicht, muß im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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